Bei schriftlichen Abmeldungen eines Tagesseminares, die bis 28 Tage vor Seminarbeginn eingehen,
erstatten wir den vollen Betrag abzüglich € 100,00 Bearbeitungsgebühr zurück.
Danach wird bis 14 Tage vor Seminarbeginn eines Tagesseminares zu den € 100,00
nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr die Hälfte der Seminargebühr fällig.
Bei mehrtätigen Seminaren und Auslandsseminaren ist bei schriftlichen Abmeldungen
35 Tage vor Seminarbeginn € 100,00 nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr zuzüglich die
Hälfte der Seminargebühr fällig.
Bei späterer Abmeldung sowie Nichterscheinen müssen wir die volle Gebühr erheben.
Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit benannt werden.
Nein, die Seminarinhalte sind auf den Ablauf im Seminar ausgerichtet und verkürzt, so dass ein Verstehen unter Umständen ohne vorherige Teilnahme am Seminar nur eingeschränkt möglich sein kann. Außerdem unterliegen die Unterlagen dem alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrecht der externen Referenten.
Handelt es sich um einen Steuerzahler, der das digitale Seminar oder Präsenz-Seminar im Zusammenhang mit seiner beruflichen/betrieblichen Tätigkeit besucht, können die Kosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgesetzt werden. Hat das Seminar keinen Bezug zum Beruf bzw. zur Firma, sind die Kosten nicht bei der Steuer zu berücksichtigen.
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